rwach‘, wecte ihren Mann und rief aus dem Fenster um Hülse,
worauf die Diebe die Flucht ergriffen. In Folge des Hülferufs
varen auch die übrigen Hausgenossen wach geworden. und ein
Fleischergefelle eilte, nue halb angekleidet, mit einem Fleischermesser
hewaffnei, grade in dem Augenblicke herbei, als der Schwie⸗
gersohn sich dem Z'mmer seiner Verwandten näherte. Dieser hielt
hn aber für den Dieb und schoß ihn in die Schulter und den
jnterleib. Ein anderer Nachdar wollte gleichfalls mit einer eisernen
Slange auf ihn losschlagen, traf aber glückl cherweise auf einen
harten Gegenstand, der den Schlag abfing. Endlich erschien noch
in Dritter, gleichfalls mit einem Rebolver bewaff eter Retter und
zrückte zwei Läufe auf den vermeintlichen Dieb ab, jedochh ohne
zu treffen. Ein Vierter endlich hielt bei dem allgemeinen Wirrs
varr den Dritten für den Verbrecher und verletzte ihn an der
Schulter. Der unglückliche Fleischerbursche, der sich getroffen und
verwundet fühlte, wollte sich befreien, indem er von seinem Messer
Bebrauch machte, stürzte sich auf den Schwiecersohn des M., stieß
ihm das Messer in den Leib wandte sich alsdann gegen M. selbst
den er gleichfalls schwer verletzte. Als man nach d'esem Gemetze
endlich sich erkannte, war es leider zu spüut. Der Siwiegersohn
des M. hatte eine solche Verwaudung davongetrageu, daß er be
reits am folgenden Abend statrb, ebenso w'rd der muthige Flei
scherbursche der durch eine Kugel im Unterleib herbeigeführten Ber
letzung jodenfalls erliegen, und auch der Zustand M.'s selbst ist
hesorgnißerregend.
Kohlenheizung in Waggons. Auf der Thüringer Eisen-
hahn fuhr am Shlbestertage, wie die „DorfsZeitung“ erzählt, ein
zunger, sehr kräftigr Mann von Gotha nach Halle. Die Waggons
dieser Bahn werden durch Kohlen in eingeschobenen Kasten ecwärmt.
Von Erfurt ab befaͤllt ihn eine unwiderstehliche Müdigleit, von
Weimar ab hat er nur noch ein schwaches Bewußtsein, von den
folgenden Siationen bemerkte er nichs. Da fühlt er plötzlich Jeinen
Stoß an die Brust. Convulsivisch sich aufrichtend, bemert er, wie
eben ein ihm gegenüber sitzender Knabe herab zu Bosen fällt. Er
nimmt seine ganze Geistestraft zusemmen, reißt das Fenster auf
und bringt dadurch sich selbst, sowie nach laäͤngerer Zeit den Knaben,
zessen Kopf er zum Fenster hinaushält, zum vollen Bewußtsein.
Welches Unglück stand bevor, wenn jener tödtliche Einfluß des
Koͤlenoryds noch länger gedauert hätle! Also Vorsicht! Vorsicht!
f Auf der Moskausstursker Eisenbahn stieß ein von Kursk
lommender Postzug in der Station Senglewo an einen Lastzug so
heftig an, daß sich beide Trains duchstäblich ineinder dohrten. Drei
Passagierwa ggons nebst zwei Bagagewagen und mehreren Lasi-
vagtons wurden zu Splittern zerbrochen, die übrigen Waggons
wurden durch und übereinander geschoben. Die Zihl der Todten
lkonnte nach nicht konstatirt werden.
Vollswirihschaft, Handel und Verlehr.
(Neuester Posttaris) Jeder Geschäfts⸗ und Privatmann, der sich
asch über unsere neuen Portosätze orientiren will, dem aird die
draltisch und correkt zusammengestellte Schrift „Neuester Posttarif
in Reichswährung für Briefe, Drucksachen, Waarenproben, Postan⸗
weisungen, Postaufträge, Postkarten, Postvorschüsse ꝛc. für das
deutsche Reich und die fremben Länder“, II. revid. Auflage. (Ver⸗
sag von W. Rommel in Fraukfurt a. M.), um so willkommen er
sein, da der geringe Preis von 25 Pf. zu dem Nutzen der Tafel
in keinem Verhällniße steht. Zum Ueberfluß sind auch noch die
Portosätze in Kreuzern für Baiern und Württ wberg beigedruckt,
velche noch in diesen beiden Luͤndern bis Ende d. J. ihre Gül-
gkeit haben.
* * *
Kriegs-Ministerium.
Nich z 83 des NRichz-Muitär-Pensions-Gesetzes vom 27. Ju ni
1871 sind Theunehmer eines strieges berechtigt, innerhalb dreier
zahre nach Abschluß des Friedens eine angeblich erlitt ne innere
dienstdeschadizung zu begründen.
Dieser Termin wurde für d'e Versorgungsa nsprüche der
achweislich durch den Krieg 1870/71 invalide gewordenen, aus
em activen Militärd'enste ausgeschiedenen Unteroffijiere und Sol⸗
»aten ducch z 13 alinea 2 des Reichsgesetzes vom 4. April ds.
Irs. (Reichs Gesetze Blatt Ne. 10) auf 4 Jahre verlängert und es
ndet daher derseibe am 20. Mai 1873.
Da d'eser Termin bei der nächstjähriger allgemeinen Super-
ebision der temporär Invaliden bereits argelaufen ist, so sind die
hersorgungs-Gesuche aller derjenigen aus dem aktiven Militär⸗Dienste
rusgeschiedenen Unteroffiziere und Mannschaften, welche noch jetzt
ind bis zu der gedachten Präklusivfrist mit der Behauptang her⸗
vortreten, eine innere Deenstbeshäad zunz im Kriege 1870/71 er-
itten zu haben, aust.admsweise nach Maßzibe der 88 32 bis 35
der Beilage zum Kriegsministerial-Restript vam 19. April 1874
RNr. 6694 (Berordnungsblat 1874 Nr. 15) zu instreiren und
nuf dem dort bezeichneten Wege zur Enischeidupg anher in Vorlage
zuu aringen.
WVouoiu 20. Mai 1875 ab können derarlige Gesuche eine Be—
ücksichtigung nicht mehr finden und sind daher die Landwehr⸗
gezirks-Commandos anzuweisen, ihrerseits in geeigneter Weise da⸗
ür Sorge zu tragen, daß die in ihrer Controle befindlichen, wäh⸗
rend des Krieges 1870,71 im akliven Mililärdienste gestandenen
Interoffiziere und Mannschaften auf obige Gesetzesbestimmunge n
egl schon speziell aufmersam gemacht werden, um ihre allenfallsigen
Versorgungs⸗Aasprüche noch rechtzeitig nach F 22 der Vorschrijten
bom 18. April 1874 bei dem Bezirks-Feldwebel, beziehungsweise
bci dem Landwehr⸗Bezirks-Commando selbst zut Anmeldung bringen
zu können.
pLeipzig. Der Verstorbene Dr. Heinrich Brochaus hat,
wie das Dresb. Journ.“ meldet, dem Börsenberein der deutschen
Buchhändler die Summe von 12,000 Thilern vermacht und vabei
cen Wunsch geäußert, ohne sonst Bestimmungen über
die Verwendung diefer Summe treffen zu wollen, daß die
Errichtung einer hoͤheren Budungsanstalt für dunge Buchhbändl
angestrebt werden möge. Der Verstorbene soll in ähnlicher Weis
den Buchdrucker- und Schriftgießerstand bedacht haben
M ncheen, den 18. Dezember 1874. ——
Muf Seiner Königlichen Majestät allerhöchsten Befehl.
cej. Frhr. v. Prandh.
Durch den Minist“ der Generalsekretär, statt dessen der geh eime
Sekretaͤr: gez. Velden.
Bekanntmachung.
Diejenigen Pferdebesitzer, welche be⸗
absichtigen, im Jahre 1875 Privat⸗
beschäler zum Zwecke der Zucht gegen
Bezahlung oder sonstige Vergütung
zu halten, werden hiemiet auf die Be—
timmung des 8 5 der Allerhöchsten
Verordnung vom 16. September 1864
Amtsblatt S. 1257) zur Darnach—
achtung hingewiesen und aufgefordert,
die vorschriftsmäßige Anzeige nebst dem
JZeugnisse des Bürgermeisteramts über
)en Besitz des zur Ausübung der Be⸗
cchälerei erforderlichen umschlossenen
Raumes spätesters am 28. ds. Mts.
dei der unterfertigtigten Behörde ein-
ureichen.
Zweibrücken, den 20. Jan. 1875.
Königl. Bezirks amt,
Damm.
Stockfische
Schweizer Milch
das Blech 28 kr. empfiehlt
— — i n ck.
risch gewässerte von jetzt an täglich
per Pf. 9 kr.
hei
n B
308.
Blieskastel.
Geschäftlsempfehlung
Den Herren Schlosser⸗e und Schmied⸗
meistern von St. Ingbert hiermit die
rrgebene Anzeige, das ich das Auf⸗
hauen von alten Feilen sowohl, als
anuch die Anfertigung neuer in prompter
Ausführung übernehnie.
Goffontaine den 14. Januar 1875
Jahkob 5chenker
geprüfter Feilenhauer Meister.
*
finck.
—
Ein braves, reinliches Mädchen
für Küche- und Häusarbeit zum 1.
Februar gesucht.
Frau Direktor Breuer
Bildstock, bei Fried richsthal.
Aus den Waldungen Ritrershof werden
Ziefern, Nadelhadstreu, kurzgehauen per
Wagen zu 7 fl. 6 tr. abgegeben, ohne
gehauen, mit den Aesten per Wagen zu 1
J. 6 kr. Die Streu liegt nahe beim Dorfe
daßel.
diebhaber mögen sich an H. Hauund in
daßel wenden.
—A—