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f Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerichts. In Bezug au
die im geschäftlichen Leben vorkommende Raths- und Empfehlungs-
ertheilung betreffend die Bonität von Kaufleuten, ist in einem Er—
kenntniß des Reichsoberhandelsgerichts über den Grud der Haftbarkeit
des Rathsertheilers für die Folgen seiner Empfehlung entschieden,
daß der, welcher wissentlich einen nachtheiligen Rath oder eine schäd—
liche Empfehlung ertheilt, für den widrigen Erfolg verantwortlich
wird und der, welcher wahrheitswidrig einen Andern als kreditwürdig
empfiehlt, sich gleich einem Bürgen verantwortlich macht, wenn er
das unrichtige Zeugniß wider besseres Wissen oder aus grobem Ver⸗
sehen ertheilt hat. Dagegen finden diese Bestimmungen keine An⸗
wendung auf Denjenigen, welcher sich zu wahrheitsmäßiger Augkunfts⸗
oder Rathsertheilung durch Vertrag verpflichtet hat. Ein solcher
haftet, wenn die Rathsertheilung gegen Belohnung den alleinigen
Gegenstand des Vertrages bildet, auch für mäßiges Versehen, erscheint
dieselbe aber als Bestandtheil einer auch auf andere Leistungen sich
erstreckenden Vertragsverpflichtung, so ist dabei für den Grad des
Versehens zu haften, für welchen bei diesem Vertragsberhältniß aus
der Natur desselben überhaupt einzustehen ist.
FKapellen, 6 Sept. Die Vermuthung, daß der seit
Donnerstag voriger Woche vermißte 72 Jahre alte J. Hoffmann
von hier, in den Wellen des Rheines seinen Tod gefunden, hat sich
leider bestätigt. Vorgestern wurde die Leiche desselben unterhalb der
Rheinbäder bei Speyer geländet und wird heute hierher gebracht
werden.
f Wie man der „Pf. V.“ mittheilt, wurde in Folge der
Vorkommnisse in Haßloch Militär dort einquartiert.
Worms, 3. Septbr. Gestern erschoß sich in dem bes
nachbarten Pfifflinghein auf dem Friedhofe ein junger Mann aus
Furcht vor Strafe, weil er bei einem unlängst auf der Kirchweihe
entstandenen Raufhandel seinem Gegner in den Finger gebissen
hatte. (W. 3.)
F. Eine lolossale Dumurhe't ist einem französischen Blaite an⸗
läßlich der Hinrichtung Hödel's berichtet worden. In dem Blatte
ist zu lesen: „Die Oberstaatsanwalsschaft hatte an alle Strafan⸗
stalten ein Zirkular gerichtet, um bei allen lebensmüden Verbrechern
eine Anfrage halten zu lossen, wilcher von ihnen sich bei der gro⸗
zen Scharfrichter · Prüfung zum Wohle aller Hinzurichtenden justifi⸗
ziren lassen wolle. Darauf hätten sich nun nicht weniger als sechs
Personen gemeldet. Man sei hernach übereingekommen, aus diesen
zwei Indididuen durch's Loos zur Probeexekution zu erwählen, da
mit man Gelegenheit habe, die Geschicklichleit des Scharfrichters
nach allen Seiten hin genau zu beobachten. Zuletzt habe das blu⸗
tige Examen endlich in Brandenburg stattgefunden und fich Herr
Krauts so glänzend gleich bei dem ersten Delinquenten bewährt,
daß man den Reserve-Todeskandidaten zu dessen Bedauern unerledigt
ließ.“ Was ist hier bewundernswerther, die Naivbetät dessen, der
das geschrieben, oder die Naivetät der Zeitung, welche es aufge
ανανναιν OE α 4- —
Der neueste Pariser Modeartikel ist, wie ein Ausstellungsbesucher
erzählt, die „Krauts- oder Scharfrichter-Kravatte.“ In allen
Straßen von Paris bietet man unler der Bezeichnung ‚die Krauts-
stravatte“ eine schmale Halsbinde aus, wie sie der Berliner Scharf⸗
richter bei der Hinrichtung Hödel's getragen haben joll. Die Pa⸗
riser lachen Über den Scherz und kaufen die Scharfrichter⸗Kravatte.
Wäre Hödel gehängt worden, so würde man jetzt in Paris wahr⸗
scheinlich eine Hödel⸗Kravatte erfinden, zu welcher der Strick das
Modell bildete. Die Hödel⸗Kravalte müßte selbstverständlich sehr
eng sein.
7 Willkommen Mensch und Vieh! In einem Schweizerstädtchen
war kürzlich Bezirts-Vereinswettschießen und zugleich auch Ver—
sammlung des londwirthschaftlichen Vertins. Ein praktischer Kopf,
der beide Theile willkommen heißen wollte, that dies mit folgendem
hübschen Verslein:
„Willkommen, Ihr Schützen,
Freunde der Oekonomie! 2*
Schirmet das Vaterlandnd—
Pfleget das Vieh!“ . 67
FLondon, 4. Septbr. Der Dampfer, welcher die
„Princeß Alice“ in den Grund gefahren, ist ein Kohlenschiff aus
Bywell· Castle, das sich auf der Fahrt nach Nordengland befand.
Die Ertrunkenen sind meistens Frauen und Kinder. Der Kapitän
und die gesammte Mannschaft sind ebenfalls ertrunken. Bis jetzt
veiß man nur von ungefähr 100 Geretteten. —
Hohes Alter. “Am 7. August starb in Hustisford,
Wisconsin, Herr Johann Schwieder im Alter, von 103 Jahren.
Der Verstorbene war in Brieg bei Breslau in Schlesien geboren,
machte den Feldzug gegen Napoleon mit, kam im Jahre 1850
—E
heit heimgesucht worden.
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Dienstesnachrichten.
Zu Gerichtsschreibern wurden ernannt: beim Landgericht Ober⸗
moschel der Gerichisbollzieher L. Hent daselbst, beim Landgericht
Annweiler der Polizeianwalt R. Prinz in Landau und bei dem
randgericht Neustadt a. d. H. der Polizeianwalt L. v. Löwenich
n Woifstein. Der Bezirksgerichtsrath F. W. Baumann in Kaisers⸗
autern wurde zum Rathe am Handelsgericht daselbst ernannt, der
Assessor am Handelsappellations Gericht in Zweibrücken, Brauerei⸗
besizer K. Bruch, unter Anerlennung der geleisteten Dienste auf
Pachsuchen von seinem Amt enthoben und der Rechsscandidat
E. Kieffer in Zweibrücken zum Advocatanwalt bei den Gerichten in
Zweibrücken ernannt.
Fur die Redaction veraniwortlich: F. RX. Deme ß.
Die in Stuttgart erscheinenden Homödopathischen Monatsblätter“
enthalten folgenden Aufruf und werden die verehrlichen Redakltionen
aller deutschen Zeitungen im Interesse der Sache gebeten, diesen
Aufruf kostenfrei in ihr Blait aufzunehmen.
Zur Reichsstagswahl.
Weit über Tausend schwere Gesundheits⸗Schädigungen durch
die Impfung sind in dem dritten Hilferuf an den deuischen Reichs⸗
tag konstatirt. Vergeblich versuchte man die Vergiftung don 26
schulpflichigen Mädchen durch syphilitische Lymphe in Lebut
zu vertuschen; der Thatbestand wurde amtlich bestätigt.
Der nächste Reichstag wird sich wiederum für oder wider die Auf⸗
hebung des Impfzwangs auszusprechen haben: es ist daher
jetzt Sache der Wähler, von jedem Reichstags-Abgeordneten zu ver⸗
sangen, daß er vor Allem auch verspreche, für Aufhebung des
Impfzwanggesetzes zu stimmen.
Stuttgart, im September 1878.
Sekretariat des Landesvereins für HSomöopathie.
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35 zu einer solchen Heilmethode
haben, welche, wie Dr. Airy's
Naturheilmethode, sich thatsächlich
bewährt hat. Daß durch diese Me—⸗
hode Aukerst güustige, ja staunenerre⸗
zende Heilersoige erzielt wurden, be⸗
»isen die in dem reich iluslr. Buche:
r. bisy's Nafurhoismethal e
—... en e
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olche Kranke noch Heilung fanden,
sur die Hilfe nicht mehr möglich
chien. Es darf daher jeder Kranke
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Siezu „Illustrirtes Sonntagsblatt“ Nr36.